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Marken-Wissen 

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Haben Sie noch Fragen zum Thema Markenanmeldung, Markenregistrierung und Markenrecherche? Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengetragen.
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Eine Marke kennzeichnet ein Produkt oder eine Dienstleistung, ähnlich einer Visitenkarte. Sie dient zur Unterscheidung vom Wettbewerber, zur Wiedererkennung und dazu, dem Abnehmer eine bestimmte Qualität zu garantieren.
Der rechtmäßige Inhaber hat das ausschließliche Recht an ihr und darf anderen die Benutzung identischer oder verwechslungsfähiger Marken untersagen. Dafür muss kein Geschäftsbetrieb vorhanden sein.
In der Regel entsteht Markenschutz durch Eintragung, in seltenen Fällen auch durch Benutzung. Die Eintragung einer deutschen Marke können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vornehmen. Eine Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren und kann beliebig oft verlängert werden.
Neben den reinen Wort- oder Bildmarken und den kombinierten Wort-Bildmarken können auch andere Bezeichnungen als Marke geschützt werden. Die gewünschte Bezeichnung darf allerdings nicht beschreibend sein und muss Unterscheidungskraft besitzen. Voraussetzung für die Eintragung ist zudem, dass sie sich grafisch darstellen lässt.

Eine Auflistung schutzfähiger Markenformen sehen Sie unten.

Die häufigsten Markenformen sind Wortmarken, Bildmarken sowie kombinierte Wort-Bildmarken.

Markenform Beispiel
Wortmarken
Wörter "Mondeo" oder "Aral"
Personen- oder Firmennamen "Dr. Oetker" oder "Ford"
Buchstabenkombinationen "AEG" oder "BMW"
Einzelbuchstaben "T" oder "Ö"
Zahlen, ausgeschrieben oder als Ziffer "Fünfer" oder "4711"
Bildmarken
Zweidimensionale Bilder und Abbildungen Mc Donalds Bogen
Einzelfarben
Einzelne Farben sind nur in seltenen Fällten schutzfähig. Dazu müssen sie eine besondere Bekanntheit erlangt haben
"Lila" mit bestimmter Abmischung (Milka)
Im Deutschen Schutzbereich gibt es ca. 1,7 Millionen gültige Marken (Stand 2009). Jährlich kommen allein beim Deutschen Patent- und Markenamt bis zu 80.000 Markenanmeldungen hinzu.
Um eine Marke in Deutschland zu schützen, nimmt man eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vor. Mit der Anmeldung muss das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis angegeben werden, für das der Name geschützt werden soll. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist in 45 Klassen unterteilt, die jeweils Waren- oder Dienstleistungsbereiche umfassen. Wenn man das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular eingereicht hat, erhält man eine Empfangsbescheinigung vom DPMA, auf der das Aktenzeichen, der Anmeldetag, sowie die fälligen Gebühren vermerkt sind. Der Eingangstag ist ausschlaggebend, sofern es bei einer Kollision später einmal darum geht, welche Marke die älteren Rechte hat.
Das Markenamt prüft die absolute Schutzfähigkeit der Marke. Eine Eintragung ist z.B. nicht möglich, wenn der Begriff rein beschreibend ist, z.B. Weiße Wäsche für Waschmittel. Auch sittenwidrige Begriffe sind nicht zu schützen. Das DPMA recherchiert nicht, ob jemand ältere Rechte am Markennamen besitzt.
Ist die Marke grundsätzlich Schutzfähig, so wird Sie im Markenblatt veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung beginnt eine Frist von drei Monaten, in denen Markeninhaber oder Anmelder von verwechslbaren Marken einen Widerspruch gegen die neu eingetragene Marke einlegen können. Gleichzeitig beginnt eine fünfjährige Frist für die Aufnahme der Benutzung.
Von der Anmeldung bis zur Eintragung vergehen durchschnittlich sechs bis acht Monate. Wenn die Eintragung erfolgt, gilt die Marke rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung.
Die Anmeldegebühr für eine Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt 300,- Euro für bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Sie. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Klasse eine Gebühr von 100,- Euro zu entrichten. Die Anmelde- und Klassengebühren sind mit der Antragstellung zu bezahlen. Hinzu kommen optional Kosten für Markenrecherchen oder anwaltliche Beratung.
Grundsätzlich können Sie auch selbst eine Marke anmelden. Wenn Sie allerdings Laie im Markenrecht sind, empfehlen wir, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Markenrecht spezialisiert ist. Er kann Sie bei der Analyse des Rechercheberichts, bei der Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen sowie bei der Durchführung der Anmeldung beraten.
Oftmals ist nur ein Anwalt in der Lage die komplexen markenrechtlichen Bedingungen sowie die potentiellen Risiken einer Markenanmeldung zu beurteilen. Darüber hinaus kann er ihnen aufzeigen, wie Sie bestimmte rechtliche Risiken von vornherein umgehen können. Entsprechende Adressen finden Sie in z.B. im Branchen-Verzeichnis.
Zum einen gibt es die Möglichkeit, eine nationale Marke in verschiedenen Staaten zu beantragen. Dafür ist häufig ein vor Ort ansässiger Vertreter erforderlich. Informationen zu den länderspezifischen Anmelde-Vorschriften finden Sie auf www.country-index.com.

Internationalen Markenschutz können Sie auch über eine Europäische Gemeinschaftsmarke oder die Internationale Registrierung nach dem sogenannten Madrid-System erlangen. Eine Europäische Gemeinschaftsmarke schützt Ihre Marke in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Sie wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante angemeldet. Für die Europäischen Gemeinschaftsmarken ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien zuständig. Bei der europäischen Gemeinschaftsmarke fällt für die Markenanmeldung bei bis zu drei Klassen insgesamt eine amtliche Gebühr von nur noch EUR 1050,00 (bei elektronischer Anmeldung nur noch EUR 900,00) an; jede weitere Klasse kostet jeweils insgesamt EUR 150,00.

Eine Internationale Registrierung kann man bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf beantragen. Voraussetzung dafür ist aber eine so genannte Heimatmarke, also eine nationale Marke bzw. Gemeinschaftsmarke. Die Internationale Registrierung ist in derzeit 84 Unterzeichnerstaaten des Madrider Markenabkommens oder des Madrider Protokolls möglich.

Die Gebühren für die Internationale Registrierung sind davon abhängig, für welche Staaten und welche Klassen Schutz beantragt wird. Sie betragen aber mindestens 726,- Schweizer Franken (ca. 480,- EUR). Die Beantragung ist auf Englisch oder Französisch durchzuführen. Insbesondere für eine Internationale Registrierung sollte ein kompetenter Anwalt in Anspruch genommen werden, da die Anmeldung kompliziert ist.
Bei der Anmeldung einer Marke müssen die Waren und Dienstleistungen genannt werden, für die Schutz geltend gemacht werden soll. In den meisten Ländern werden Marken nach einer internationalen Klassifizierung, der Nizza-Klassifikation, registriert. Diese umfasst in der Neunten Ausgabe folgende Klasseneinteilung.
Bei der Recherche wird nach ähnlichen und identischen Marken gesucht. Je nach Bedarf sollte dies national oder international geschehen. Die für Deutschland relevanten Marken sind in den Registern des DPMA, des HABM und der WIPO enthalten. Daher sollte eine Markenrecherche in diesen drei Markenregistern durchgeführt werden.

Will man den gesamten deutschsprachigen Raum bearbeiten, also auch die Schweiz und Österreich, so empfiehlt sich darüber hinaus eine Recherche im österreichischen und im schweizerischen Markenbestand.

Bei vielen Marken-Ämtern kann man inzwischen online nach den bei ihnen verwalteten Marken recherchieren. Zumeist handelt es sich jedoch um äußerst einfache Abfragemethoden, die lediglich exakt identische Marken auffinden. Um sicher zu gehen, müssten Sie unzählige Einzelabfragen durchführen (beispielsweise zur Berücksichtigung von unterschiedlichen Schreibweisen, Verdrehern, Tippfehlern, ähnlicher Aussprache etc.). Daher ist es sinnvoll einen Recherche-Spezialisten mit einer entsprechenden Ähnlichkeitsrecherche zu beauftragen (Schneller Markenbericht). Da ihre Bezeichnung auch mit Firmennamen und mit Domains kollidieren kann, sollte die Ähnlichkeitsrecherche um eine Recherche nach verwechslungsfähigen Firmennamen sowie Domains erweitert werden (Erweiterte Recherche).
Die Marke sollte spätestens mit Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen benutzt werden. Sonst könnte ein Dritter erfolgreich ihre Löschung beantragen.

Eine eingetragene Marke sollten Sie außerdem regelmäßig überwachen. Dabei wird geprüft, ob unter den neu angemeldeten Marken solche sind, die die eigene Marke verletzen und somit verwässern oder ihren Wert mindern. Ziel der Überwachung ist es, Verletzungen der eigenen Marke zu unterbinden. Unterbleibt die Überwachung, so droht Verwässerung und Wertverlust der Marke durch unautorisierte Benutzung von Dritten. Bei jährlich ca. 70.000 Neuanmeldungen allein bei den deutschen Marken, empfiehlt es sich, die Überwachung der Marke Ihrem Recherche-Anbieter in Auftrag zu geben. Die Überwachung einer Wort- oder Bildmarke auf Veröffentlichung identischer und ähnlicher DE-, EU, und IR-Marken ist beispielsweise schon für EUR 47,- pro Jahr zu haben.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert des Klägers. Der Streitwert bemisst nicht am Wert der verletzten Marke. Er liegt selbst bei einer nicht benutzten Marke selten unter 25.000 Euro, bei genutzten Marken nicht unter 50.000 Euro. Bekannte und umsatzstarke Marken rechtfertigen weitaus höhere Streitwerte. Der Streitwert kann dann in die Millionen gehen.

Die Kosten einer Abmahnung liegen bei mindestens 500 Euro, können aber schnell auch mehrere tausend Euro betragen. Wird ein weiteres Verfahren beantragt, so steigen die anfallenden Kosten erheblich.
Tipp 1: Führen Sie vor der Registrierung einer Marke, aber auch vor der Registrierung einer Domain eine Markenrecherche durch. Erweitern Sie die Recherche auf andere, möglicherweise kollidierende Rechte wie Firmen-Namen und Domains.

Tipp 2: Eine Identitätsrecherche reicht nicht aus. Recherchieren Sie auch nach verwechslungsfähigen ähnlichen Marken.

Tipp 3: Auch europäische Gemeinschaftsmarken und Internationale Registrierungen können sich auf den deutschen Schutzbereich erstrecken. Beziehen Sie diese deshalb in die Recherche mit ein. Wenn Sie Ihre Produkte oder Leistungen ins Ausland verkaufen, kann darüber hinaus eine Recherche in weiteren nationalen Datenbanken erforderlich werden.

Tipp 4: Beauftragen Sie einen Spezialisten mit der Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche. Für die Auswertung der Ähnlichkeitsrecherche sollten Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen.

Tipp 5: Lassen Sie Ihre eingetragene Marke laufend überwachen, ob Ihre Rechte durch Dritte verletzt werden. Nur dann können Sie frühzeitig reagieren.